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   BVerwG, 12.10.2009 - 3 B 55.09   

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BVerwG, 12.10.2009 - 3 B 55.09 (https://dejure.org/2009,18977)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 3 B 55.09 (https://dejure.org/2009,18977)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 3 B 55.09 (https://dejure.org/2009,18977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Verkehrswerts mehrerer Flurstücke i.R.d. Anspruchs nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) wegen der Veräußerung der Flurstücke; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei Nutzung eines vom Kläger vorgelegten Gutachtens als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Verkehrswerts mehrerer Flurstücke i.R.d. Anspruchs nach dem Vermögenszuordnungsgesetz ( VZOG ) wegen der Veräußerung der Flurstücke; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei Nutzung eines vom Kläger vorgelegten Gutachtens als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 3 B 55.09
    Es ist für sich allein betrachtet kein Verfahrensmangel, wenn sich die verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz auf Gutachten stützt, die von den Verfahrensbeteiligten eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt worden sind (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 BVerwG 8 C 10.84 BVerwGE 74, 222 ; stRspr).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 3 B 55.09
    Dieses Ermessen wird allerdings fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen absieht, obwohl sich eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 13. März 1992 BVerwG 4 B 39.92 NVwZ 1993, 268 unter Berufung auf das Urteil vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 3 B 55.09
    Dieses Ermessen wird allerdings fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen absieht, obwohl sich eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 13. März 1992 BVerwG 4 B 39.92 NVwZ 1993, 268 unter Berufung auf das Urteil vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Unabhängig davon sieht der Senat auch deshalb keinen Anlass zur weiteren Aufklärung in dieser Hinsicht, weil die Ausführungen im Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan auch hinsichtlich der Einordnung in Bodenklassen schlüssig und nachvollziehbar sind und vom Kläger - über die bloße Kritik an der begrifflichen Einordnung - nicht in Zweifel gezogen oder durch substantiiertes Bestreiten auf andere Weise erschüttert werden (vgl. zu den Anforderungen an die in diesem Zusammenhang bestehenden gerichtlichen Aufklärungspflichten: BVerwG, Beschluss vom 12.10.2009 - 3 B 55.09 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 10.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Die Klägerin hatte keinen förmlichen Beweisantrag gestellt, sodass eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht kommt, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris und vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Bei Beweismitteln, bei denen - wie bei Sachverständigengutachten - dem persönlichen Eindruck regelmäßig keine wesentliche Bedeutung zukommt, kann sich die Notwendigkeit einer von den Verfahrensbeteiligten - wie hier - nicht beantragten persönlichen Anhörung allenfalls dann ergeben, wenn dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (Beschlüsse vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris Rn. 20 und vom 4. September 2013 - BVerwG 5 B 55.13 - Rn. 13).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 4.11

    Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing;

    Damit kommt eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris und vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 21 ZB 18.30867

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Daraus ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht eine für seine Entscheidung wesentliche Aussage des Gutachtens und damit entscheidungserheblichen Parteivortrag des Klägers (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.2009 - 3 B 55.09 - juris Rn. 6) übergangen hat.
  • BVerwG, 04.09.2013 - 5 B 55.13

    Verpflichtung eines Gerichts zur Einholung von weiteren sachverständigen

    Bei Beweismitteln, bei denen - wie bei Sachverständigengutachten - dem persönlichen Eindruck regelmäßig keine wesentliche Bedeutung zukommt, kann sich die Notwendigkeit einer von den Verfahrensbeteiligten - wie hier - nicht beantragten persönlichen Anhörung allenfalls dann ergeben, wenn dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - 16 A 242/10

    Rechtmäßigkeit einer Sanierungsverfügung bei Mitverursachung einer schädlichen

    Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2007 - 10 B 20.06 -, juris, Rdnr. 12 (= Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353), und vom 12. Oktober 2009 - 3 B 55.09 -, juris, Rdnr. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 15 A 503/15

    Amtermittlngspflicht des Gerichts zur Annahme der Prozessunfähigkeit eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 2 B 84.10 -, juris Rn. 5, vom 12. Oktober 2009 - 3 B 55.09 -, juris Rn. 6 und Rn. 20, vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 -, juris Rn. 9, und vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5 ff.
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